Turniere

Allgemeine Wettspielordnung 2023

I. Geltungsbereich
Die Allgemeine Wettspielordnung 2023 gilt für alle Wettspiele, die vom Golfclub Schwäbisch Hall e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden.

1. Generelle Wettspielbedingungen

Alle Wettspiele werden nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V., nach dieser Allgemeinen Wettspielordnung 2023, den Platzregeln und Hinweisen des Golfclub Schwäbisch Hall e.V., sowie nach den am Spieltag evtl. geltenden Tages-Platzregeln, welche am "Schwarzen Brett" angeschlagen sind, ausgetragen. Das Wettspiel wird nach dem Word Handicap System (WHS)ausgerichtet. Einsichtnahme in die Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

1.1 Ausschreibung

Die vom Club für die Saison geplanten Wettspiele werden im Jahresspielplan veröffentlicht. Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung, die rechtzeitig vor Durchführung am Schwarzen Brett angeschlagen ist, verbindlich. Aus ihr geht hervor:

  • die Bezeichnung und Spielform des Wettspiels
  • die Spielbedingungen und der Termin
  • die Art der Vorgabe und Hinweis auf Vorgabenwirksamkeit
  • die Teilnahmevoraussetzungen und höchste WHS-Stammvorgabe der Teilnehmer
  • die Startreihenfolge
  • die Höchst-/Mindestzahl der Teilnehmer
  • der Meldeschluss
  • das Nenngeld und die Preise, es kann nur ein Preis gewonnen werden, dabei geht Brutto vor Netto.
  • die Spielleitung und der Änderungsvorbehalt.

1.2 Meldeliste

Gleichzeitig mit der Ausschreibung hängt am Schwarzen Brett eine Meldeliste aus, in der sich Bewerber mit Name, Vorname eintragen. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen außerdem ihren Heimatclub und die Spielvorgabe ein. Meldungen können auch telefonisch, schriftlich, per Fax und über Intranet an das Clubsekretariat erfolgen. Spielberechtigt sind alle Mitglieder eines Golfclubs, die dem DGV oder einem anerkannten Golfverband angehören. Die Bewerber müssen einen Word Handicap Index (heim 54), auswärts ab WHI 45,  ihres Clubs nachweisen. Ausnahmen können in der Ausschreibung definiert werden. Für Wettspiele bei Golftagen sowie für bestimmte Sponsorenturniere gilt evtl. ein gesondertes Meldesystem. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge des Meldeeinganges.
Bei weniger als 15 Teilnehmern entfällt das Wettspiel. Entscheidung hierzu obliegt der Spielleitung.

1.3 Startliste

Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung eine Startliste erstellt, die sowohl im Aushang als auch im Internet veröffentlicht wird, aus der ersichtlich ist:

  • Name und Word Handicap Index (WHI) aller Bewerber
  • ihre Zusammenstellung der Flights
  • genaue Startzeit für alle Bewerber
  • die nach Vorgaben eingeteilten Preisklassen
  • die Mitglieder der Wettspielleitung.

In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluss (gemäß SWSH des DGV) noch Bewerber in die Startliste aufnehmen.

In diesem Zusammenhang wird von folgender Einverständniserklärung ausgegangen: " Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf der Startliste passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung m Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meines Bildes, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet oder auch in gedruckter Form ein."

 

 

1.4 Teilnehmer

Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel (Bewerber) ist verantwortlich für

  • die Entrichtung seines Startgeldes vor Beginn des Wettspiels (auch bei Nichtteilnahme, falls die Bewerbung nicht vor Meldeschluss zurückgezogen wurde)
  • die Richtigkeit der Eintragung auf seiner Zählkarte
  • das genaue Einhalten der Start- und Spielzeit.

Bei Spielabbruch wegen höherer Gewalt oder Unwetter werden die Gebühren nicht erstattet.

1.5 Zählkarte

Die persönliche Zählkarte muss vor Turnierbeginn an der Ausgabestelle abgeholt werden und nach Beendigung der Runde nach Regel 3.3 an der Abgabestelle wieder eingereicht werden (im Normalfall im Clubsekretariat).

1.6 Startverspätung

Bei Startverspätung oder Frühstart eines Bewerbers gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 5-3a.

1.7 Zähler

Die von der Spielleitung als Starter eingesetzte Person bestimmt den Zähler, bzw. durch Vorgabe auf der Startliste oder Scorekarte. Ansonsten gilt, Spieler 1 zählt Spieler 2, 3 zählt 4, 4 zählt 1 oder 3 zählt 1 der Startliste.

1.8 Üben (nach Regel 5.5 während der Runde)

Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. Nachputten) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen, oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen. Strafe bei Verstoß im Zählspiel = 2 Strafschläge.

1.9 Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel

Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung ihre Position im Spielverlauf verloren, wird wie folgt verfahren:

  • die Partie wird ermahnt und aufgefordert, schneller zu spielen bzw. den Anschluss an die davor spielende Partie wieder herzustellen.
  • Wird keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt bzw. kein Anschluss gefunden, wird der Partie mitgeteilt, dass ab sofort eine "Zeitnahme" für jeden einzelnen Spieler vorgenommen wird. Überschreitet dabei ein Spieler, der zuerst spielen muss die Zeit von 50 Sek. oder als zweiter, dritter und vierter Spieler die Zeit von 40 Sek. nach Beginn der Zeitnahme, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6a. angesehen. Die Zeitnahme beginnt ab dem Moment, in dem der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre.

Lochspiel:
1. Verstoß = Lochverlust / Strafe für weiteren Verstoß = Disqualifikation

Zählspiel:
1. Verstoß = 1 Schlag / 2. Verstoß = 2 Schläge / 3. Verstoß = Disqualifikation

1.10 Caddies / Motorgetriebene Golf-Carts (Elektro-Carts)

Caddies sind bei Wettspielen zugelassen (Ausnahme Professionals).

Bei Jugendturnieren ist eine Begleitung von Caddies nicht erlaubt, es sei denn, die Einzelausschreibung sieht eine Ausnahme vor.

Die Nutzung von E-Carts ist bei vorgabenwirksamen Wettspielen nicht erlaubt. Ausnahme bei Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Attestes oder durch Nachweis eines Schwerbehindertenausweises. Es dürfen keine anderen Spieler, Caddies oder die Ausrüstung anderer Spieler transportiert werden.

1.11 Wettspielleitung

Die Wettspielleitung (VA), mit Vorsitz des Vorgabenausschussvorsitzenden (Sportwart) oder dessen Vertreters, ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele. Sie kann im Zuge dieser Aufgabe:

  • den Platz ganz oder teilweise für Nichtteilnehmer am Wettspiel sperren
  • über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen entscheiden
  • alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Wettspielablauf ergreifen.

Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Wettspielordnung erleiden. Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Platzregeln abzuändern, die Startzeiten/ Zusammenstellungen neu festzusetzen, sowie die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.

1.12 Regelentscheidungen durch Spielleitung

Sofern nicht durch Platzschiedsrichter entschieden wurde, entscheidet die Spielleitung über strittige Fälle nach Regel 20. Einsprüche, was deren Wirkung auf Ergebnisse des betreffenden Wettspiels angeht, müssen bis spätestens 15 Minuten nachdem der letzte Wettspielteilnehmer das 18. (bzw. 9.) Grün verlassen hat, eingebracht werden (ausgenommen: Einspruch nach Regel 20. Ausnahmen). Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse nach der offiziellen Siegerehrung per Aushang am entsprechenden "Schwarzen Brett" angeschlagen und öffentlich gemacht sind.

1.13 Ball

Der den Spezifikationen entsprechende Ball, den ein Spieler benutzen darf, muss in der geltenden Liste zugelassener Bälle des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews aufgeführt sein (Regel 4.2a), sofern die jeweilige Wettspielausschreibung dies entsprechend fordert.

1.14 Spielunterbrechung

Für Spielunterbrechungen gilt grundsätzlich Regel 5.7.

1.15 Ergebnisse/Stechen

Soweit nicht besonders in der gültigen Ausschreibung zu einem Wettspiel vermerkt, wird bei gleichen Ergebnissen (Brutto und Netto) wie folgt entschieden:

Bei gleichen Ergebnissen für den ersten Platz (Brutto), außer bei Vereinsmeisterschaften oder besonderer Ausschreibungen, wo ein Stechen durch "Sudden Death" erfolgt, gewinnt der Spieler mit der höheren Stammvorgabe und für die Nettowertung gewinnt der Spieler mit dem niedrigeren WHI.

Bei Lochspielen findet unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach "Sudden Death" statt (im Vorgaben-Lochspiel mit Neubeginn der Verteilung des Vorgabenunterschiedes auf die Löcher wieder an der Bahn 1). Ein Stechen "Sudden Death" beginnt immer in der normalen Spielfolge von Abschlag 10, 11, 12, 18 dann wieder 10 usw., es sei denn, es läge eine separate Regelung durch die besondere Ausschreibung oder der Spielleitung zum Wettspiel vor. Ein Wettbewerber kann nur einen Preis aus einem Wettbewerb gewinnen (außer zusätzliche Sonderpreise), sofern die Ausschreibung keine diesbezügliche Sonderregelung enthält.

1.16 Beendigung von Wettspielen / Ergebnisliste

Ein Wettspiel ist beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis offiziell bei der Siegerehrung bekannt gegeben bzw. unmittelbar nach der Siegerehrung eines Wettspiels eine Gesamtergebnisliste für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden am Schwarzen Brett veröffentlicht hat. Änderungen dieser Wettspielordnung sind der Spielleitung (VA) des Golfclub Schwäbisch Hall vorbehalten und werden durch speziellen Aushang am Schwarzen Brett bekannt gegeben.

###MYPATHPREV### ###MYPATHNEXT###