Club

Golf...

…weiterhin oberste Priorität hat dabei die Einhaltung der AHA-Formel:

Abstand:
Mindestabstand von 1,5 m

Hygiene: Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife bzw. nutzen Sie unsere Desinfektionsstationen.

Alltagsmasken: In allen Gebäuden der Anlage (Starterhaus, Clubhaus, Caddiehallen) muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen auf den Schildern weiterhin Bestand haben.

Ab dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Daher wurde die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende Infektionsgeschehen angepasst.

Folgende Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020:

• Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen wie Fußgängerzonen und Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (§ 3 Absatz 1 Nr. 11 und 12 sowie Absatz 2 Nr. 9 und 10).

• Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3).

• Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2).

• Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2).

VORANKÜNDIGUNG:
Ab November ist die Geschäftsstelle Montag bis Freitag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet und Samstag und Sonntag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Eine Startzeitenbuchung ist weiterhin zwingend erforderlich! (auch für die Driving Range das Übungsgrün und den Kurzplatz)

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