Golfclub Schwäbisch Hall (Druckversion)

Ständige Platzregeln

1. Ausgrenzen (Regel 18-2)

Ausgrenzen sind durch weiße Pfähle markiert. Sind weiße Linien vorhanden, haben diese Vorrang

1.1. Die weißen Pfähle zwischen den Bahnen 17 und 18 gelten nur beim Spielen von
        Bahn 17 als interne Ausgrenze. Beim Spielen der Bahn 18 gelten die Pfähle als
        unbewegliche 
Hemmnisse.

1.2. Die weißen Pfähle zwischen den Bahnen 18 und 12 gelten nur beim Spielen von
        Bahn 18 als interne Ausgrenze. Beim Spielen der Bahn 12 gelten die Pfähle als
        unbewegliche 
Hemmnisse. 

2. Penalty Areas (Regel 17)

sind durch rote Pfosten und/oder Linien gekennzeichnet. Sofern Linien die Grenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

3. Spielverbotszone Bahn 18 (Regel 2.4)

Spielverbotszonen sind durch Pfähle mit grünen Köpfen markiert oder durch Linien gekennzeichnet. 

Das Betreten der Spielverbotszone sowie Spielen des Balles aus der Spielverbotszone ist verboten. Bei Behinderung durch einen solchen Umstand und für das Erleichterungsverfahren gelten die Regeln 16.1f (ungewöhnliche Platzverhältnisse) oder 17.1e (Penalty Area). Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen diese Platzregel kann die Spielleitung die Strafe der Disqualifikation verhängen. (Siehe auch Regel 1.2b)

4. Drop-Zone

Die Drop-Zone für die rote Penalty Area nach dem Abschlag von Bahn 16 muss benutzt werden so-lange kein Ball nach Regel 17.1d gespielt wird.

5. Ungewöhnlich beschaffener Boden (Regel 16)

5.1. Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen gekennzeichnet. Boden
        in 
Ausbesserung, von dem nicht gespielt werden darf, ist durch blaue Pfähle
        gekennzeichnet

5.2. Durch Drainagerohre verursachte Schadstellen gelten auch ohne Kennzeichnung
        als Boden in Ausbesserung. Es darf straflos Erleichterung in Anspruch genommen
        werden, 
ausgenommen bei Behinderung der Standposition

5.3. Erleichterung nach Regel 16.1 von Löchern, Ausgeworfenem oder Laufwege Erdgänge 
        grabender Tiere wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist

6. Eingebetteter Ball (Regel 16)

Ist im Gelände ein Ball in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebettet, so darf er straflos aufgenommen, gereinigt und so nahe wie möglich der Stelle, an der er lag, jedoch nicht näher zum Loch, fallen gelassen werden.

7. Hemmnisse (Regel 16)

7.1. Unbewegliche Hemmnisse (Regel 16-1) sind außerdem:

Wege mit künstlicher Oberfläche

braune Pfähle zur Kennzeichnung von Wasserhydranten

Junganpflanzungen: Behindert eine junge Pflanze, gekennzeichnet durch Stützpfahl
        oder Verbissschutz, die Standposition oder den beabsichtigten Schwung des Spielers,
        so muss straflos das Erleichterungsverfahren nach Regel 16 in Anspruch genommen
       werden

Wildschweinzäune

7.2. Bewegliche Hemmnisse (Regel 15.2) sind z.B.

Entfernungspfosten, Begrenzungspfähle von Penalty Areas und Boden in Ausbesserung

8. Stromleitungen (Regel 16-1)

Trifft ein Ball die oberirdische Stromleitung, so muss der Schlag ignoriert und straflos 
        wiederholt werden. Ist der Ball nicht sofort wiederzuerlangen, darf er durch einen
        anderen Ball ersetzt werden

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Zählspiel - 2 Schläge, Lochspiel – Lochverlust

Zusätzliche Hinweise

Fehlverhalten

Mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker oder Penalty Area hindurchfahren

Mit dem Trolley über kurz gemähte Vorgrüns zu fahren

Pitchmarken nicht ausbessern, Bunker nicht harken oder Divots auf dem Fairway nicht zurücklegen.

Herausschlagen von Divots bei Probeschwüngen auf der Teebox

Strafe für Verstoß im Wettspiel:

Entscheidung gemäß Spielleitung

Verwarnung

Grundstrafe

Disqualifikation

 

Schwerwiegendes Fehlverhalten

Absichtlich das Grün beschädigen

Absichtlich mit dem Trolley über das Grün fahren oder ihn darauf abstellen

Einen Schläger werfen

Absichtlich gegen eine Golfregel verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß einen erheblichen Vorteil zu erlangen.

Driving-Rangebälle auf dem Platz zu spielen

Rücksichtslosigkeit, unsportliches Verhalten und Drohungen gegenüber anderen Spielern, 

Referees Platzarbeitern oder Personal

Das Betreten von Spielverbotszonen

Strafe für Verstoß im Wettspiel:

Entscheidung gemäß Spielleitung

Verwarnung

Disqualifikation

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehl-verhalten wird von der Spielleitung oder dem Vorstand verhängt. Innerhalb und außerhalb eines Wettspiels kann der Vorstand den Verweis von der Anlage bzw. Hausverbot erteilen.

http://www.gc-sha.de/index.php?id=42