Club

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Golfanlagen –

Golfanlagen in vier Bundesländern aufgrund Corona-Verordnungen geschlossen

In den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein ist die Ausübung des Golfspiels auf den dortigen Golfplätzen nach wie vor unzulässig.

Die gegenwärtig beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, und somit auch die besonders negativen Auswirkungen für Golfanlagen in den o.g. vier Bundeländern, sind aktuell formal bis zum 14. Februar 2021 befristet.

Bund und Länder werden vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Bereits vor einigen Wochen wurde eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien beauftragt, bis dahin ein Konzept „für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten“.

Die in diesem Bulletin gegebenen Hinweise enthalten eine allgemeine Beurteilung der betreffenden Rechtslage. Sie kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Gewähr kann nicht übernommen werden.

Alle detaillierten Informationen und Hilfestellungen zur Corona-Krise finden Sie im DGV-Serviceportal:

https://serviceportal.dgv-intranet.de/verband/mitgliederkommunikation/corona-virus.cfm

bzw. alle

Informationen zu diesem DGV-Bulletin: https://serviceportal.dgv-intranet.de/mediacenter/presseinformationen/pressemitteilungen/i4693_1.cfm

Bulletin Nr. 29


###MYPATHPREV### ###MYPATHNEXT###