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DGV-Bulletin Nr. 24: Aktuelle Lage...

Auswirkungen der Ergebnisse der Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf deutsche Golfanlagen lesen Sie dazu:

DGV-Bulletin Nr. 24

Aktuelle Lage Einschätzung des Deutschen Golf Verbandes zu der Bedeutung der Corona-Maßnahmen: Der DGV kann auch noch keine konkreten Aussagen treffen, schätzt die Bedeutung dieser Regelung am Mittwochabend aber folgendermaßen ein:

"Aktuell gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird unsere Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich. Gastronomiebetriebe (und ähnliche Einrichtungen) werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Proshops, die der Bestimmung zum „Einzelhandel“ zuzuordnen sein dürften, bleiben unter Auflagen geöffnet. Die beschlossenen Maßnahmen werden bereits ab dem 2. November 2020, also ab dem kommenden Montag, wirksam. Gleichzeitig sollen die Regelungen bis Ende November befristet sein. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die verschiedenen Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. Besprechungsergebnisse aus Telefonkonferenzen sind natürlich nicht unmittelbar geltendes Recht. Vielmehr ist immer abzuwarten, wie die Besprechungsergebnisse in den einzelnen Bundesländern konkret in Landesverordnungen umgesetzt werden. Diese Aufgabe steht den Landesregierungen nun in den kommenden Tagen bis zum 2. November bevor. Aktuell kann nicht eingeschätzt werden, wie der zeitliche Ablauf und die inhaltliche Ausgestaltung in dem für Sie maßgeblichen Bundesland ausfallen wird. Wir werden kurzfristig informieren

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