Golfclub Schwäbisch Hall (Druckversion)

Allgemeine Wettspielordnung 2024

Geltungsbereich

Die Allgemeine Wettspielordnung 2024 gilt für alle Wettspiele, die vom Golfclub Schwäbisch Hall e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden.

1. Generelle Wettspielbedingungen

Alle Wettspiele werden nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V., nach dieser Allgemeinen Wettspielordnung 2024, den Platzregeln und Hinweisen des Golfclub Schwäbisch Hall e.V., sowie nach den am Spieltag evtl. geltenden Tages-Platzregeln, welche am "Schwarzen Brett" angeschlagen sind, ausgetragen. Das Wettspiel wird nach dem Word Handicap System (WHS) ausgerichtet. Einsichtnahme in die Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

1.1 Ausschreibung

Die vom Club für die Saison geplanten Wettspiele werden im Jahresspielplan veröffentlicht. Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung, die rechtzeitig vor Durchführung am Schwarzen Brett angeschlagen ist, verbindlich. 

1.2 Meldeliste

Gleichzeitig mit der Ausschreibung hängt am Schwarzen Brett eine Meldeliste aus, in der sich Bewerber mit Name, Vorname eintragen. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen außerdem ihren Heimatclub und die Spielvorgabe ein. Meldungen können auch telefonisch, schriftlich, per Fax und über Intranet an das Clubsekretariat erfolgen. 

Spielberechtigt sind alle Mitglieder eines Golfclubs, die dem DGV oder einem anerkannten Golf-verband angehören. Die Bewerber müssen einen Word Handicap Index (heim 54), auswärts ab WHI 45, ihres Clubs nachweisen. Ausnahmen können in der Ausschreibung definiert werden. Für Wettspiele bei Golftagen sowie für bestimmte Sponsorenturniere gilt evtl. ein gesondertes Meldesystem.

Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge des Meldeeinganges. 

1.3 Startliste

Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung eine Startliste erstellt, die sowohl im Aushang als auch im Internet veröffentlicht wird, aus der ersichtlich ist:

- Name und World Handicap Index (WHI) aller Bewerber
- die Zusammenstellung der Flights
- genaue Startzeit für alle Bewerber
- die Mitglieder der Wettspielleitung.

In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluss (gemäß SWSH des DGV) noch Bewerber in die Startliste aufnehmen.

In diesem Zusammenhang wird von folgender Einverständniserklärung ausgegangen:

„Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf der Startliste passwort-geschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meines Bildes, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet oder auch in gedruckter Form ein.“

1.4 Teilnehmer

Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel ist verantwortlich für
- die Entrichtung seines Startgeldes vor Beginn des Wettspiels 
   (auch bei Nichtteilnahme, falls die Bewerbung nicht vor Meldeschluss zurückgezogen
   wurde)
- die Richtigkeit der Eintragung auf seiner Zählkarte
- das genaue Einhalten der Start- und Spielzeit.

Bei Spielabbruch wegen höherer Gewalt oder Unwetter werden die Gebühren nicht erstattet. 

1.5 Zählkarte

Die persönliche Zählkarte muss vor Turnierbeginn an der Ausgabestelle abgeholt werden und nach Beendigung der Runde nach Regel 3.3 an der Abgabestelle wieder eingereicht werden (im Normalfall im Clubsekretariat).

1.6 Startverspätung oder Frühstart

Bei Startverspätung oder Frühstart eines Bewerbers gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 5-3a. 

1.7 Zähler

Die von der Spielleitung als Starter eingesetzte Person bestimmt den Zähler, bzw. durch Vorgabe auf der Startliste oder Scorekarte. Ansonsten gilt, Spieler 1 zählt Spieler 2, 3 zählt 4, 4 zählt 1 oder 3 zählt 1 der Startliste.

1.8 Üben (nach Regel 5.5 während der Runde)

Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. Nachputten) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen, oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen. Strafe bei Verstoß im Zählspiel = Grundstrafe.

1.9 Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (nach Regel 5.6)

Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung ihre Position im Spielverlauf verloren, wird wie folgt verfahren:

- die Partie wird ermahnt und aufgefordert, schneller zu spielen bzw. den Anschluss
        an die davor spielende Partie wieder herzustellen.

- Wird keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt bzw. kein Anschluss gefunden,
        wird der Partie mitgeteilt, dass ab sofort eine "Zeitnahme" für jeden einzelnen Spieler
        vorgenommen wird. Überschreitet dabei ein Spieler, der zuerst spielen muss die Zeit
        von 50 Sek. oder als zweiter, dritter und vierter Spieler die Zeit von 40 Sek. nach
        Beginn der Zeitnahme, so wird dies als 
Verstoß gegen Regel 5.6a angesehen. Die
        Zeitnahme beginnt ab dem Moment, in dem der Spieler mit seinem Schlag an der
        Reihe wäre.

Lochspiel: 1. Verstoß = Lochverlust / Strafe für weiteren Verstoß = Disqualifikation

Zählspiel: 1. Verstoß = 1 Schlag / 2. Verstoß = 2 Schläge / 3. Verstoß = Disqualifikation


1.10 Caddies / Motorgetriebene Golf-Carts (E-Carts)

Caddies sind bei Wettspielen zugelassen (Ausnahme Professionals). Bei Jugendturnieren ist eine Begleitung von Caddies nicht erlaubt, es sei denn, die Einzelausschreibung sieht eine Ausnahme vor. Die Nutzung von E-Carts ist bei vorgabenwirksamen Wettspielen nicht erlaubt. Ausnahme bei Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Attestes oder durch Nachweis eines Schwerbehindertenausweises. Es dürfen keine anderen Spieler, Caddies oder die Ausrüstung anderer Spieler transportiert werden. 

1.11 Spielleitung  

Die Spielleitung ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele. Sie kann im Zuge dieser Aufgabe:

- den Platz ganz oder teilweise für Nichtteilnehmer am Wettspiel sperren

- über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen entscheiden 

- alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Wettspielablauf ergreifen.

Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Wettspielordnung erleiden.

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Platzregeln abzuändern, die Startzeiten/Zusammenstellungen neu festzusetzen, sowie die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.

 1.12 Regelentscheidungen durch Spielleitung

Die Spielleitung entscheidet über strittige Fälle nach Regel 20. Einsprüche, was deren Wirkung auf Ergebnisse des betreffenden Wettspiels angeht, müssen bis spätestens 15 Minuten nachdem der letzte Wettspielteilnehmer das 18. (bzw. 9.) Grün verlassen hat, eingebracht werden (ausgenommen: Einspruch nach Regel 20. Ausnahmen).

Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse nach der offiziellen Siegerehrung per Aushang am entsprechenden "Schwarzen Brett" angeschlagen und öffentlich gemacht sind.

1.13 Ball

Der den Spezifikationen entsprechende Ball, den ein Spieler benutzen darf, muss in der geltenden Liste zugelassener Golfbälle des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews aufgeführt sein (Regel 4.2a), sofern die jeweilige Wettspielausschreibung dies entsprechend fordert.

1.14 Spielunterbrechung

Für Spielunterbrechungen gilt grundsätzlich Regel 5.7.

1.15 Ergebnisse/Stechen

Soweit nicht besonders in der gültigen Ausschreibung zu einem Wettspiel vermerkt, gilt, dass bei gleicher Schlagzahl von Bewerbern wie folgt entschieden wird:

Bei gleichen Ergebnissen für den ersten Platz (Brutto), außer bei Vereinsmeisterschaften oder besonderen Ausschreibungen, wo ein Stechen durch „Sudden Death“ erfolgt, gewinnt der Spieler mit der höheren Stammvorgabe und für die Nettowertung gewinnt der Spieler mit dem niedrigeren WHI. Bei Loch-Wettspielen findet unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach "Sudden Death" statt (im Vorgaben-Lochspiel mit Neubeginn der Verteilung des Vorgabenunterschiedes auf die Löcher wieder an der Bahn 1). 

Ein Stechen "Sudden Death" beginnt immer in der normalen Spielfolge von Abschlag 10, 11, 12, 18 dann wieder 10 usw., es sei denn, es läge eine separate Regelung durch die besondere 

Ausschreibung oder der Spielleitung zum Wettspiel vor. 

Ein Wettbewerber kann nur einen Preis aus einem Wettbewerb gewinnen (außer zusätzlichen Sonder-preisen), sofern die Ausschreibung keine diesbezügliche Sonderregelung enthält.

1.16 Beendigung von Wettspielen / Ergebnisliste

Ein Wettspiel ist beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis offiziell bei der Siegerehrung bekannt gegeben bzw. unmittelbar nach der Siegerehrung eines Wettspiels eine Gesamtergebnisliste für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden am Schwarzen Brett veröffentlicht hat. 

Änderungen dieser Wettspielordnung 2024 sind der Spielleitung des Golfclub Schwäbisch Hall vorbehalten und werden durch speziellen Aushang am Schwarzen Brett bekannt gegeben.

http://www.gc-sha.de/index.php?id=43